Befreiung vom Eigenanteil ab dem 3. Kind / Schuljahr 26/27

Gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung des Landreises Schwäbisch Hall über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS) sind nur für höchstens zwei Kinder einer Familie Eigenanteile zu entrichten, wenn die Fahrkarten aller Kinder nach Satzung laufen.

 

Wichtig: Die Befreiung vom Eigenanteil für das dritte und weitere Kinder muss von den Eltern über die Homepage des KreisVerkehrs für jedes Schuljahr erneut beantragt werden! Ohne Beantragung werden die Eigenanteile für das dritte und weitere Kinder ab September 2026 wieder vom KreisVerkehr eingezogen.

 

Der Antrag ist zu finden unter: https://kreisverkehr-sha.de/kontakt/formulare/skt/

 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag fristgerecht bis 31.10. des jeweiligen Schuljahres gestellt sein muss, bestenfalls jedoch bereits im Juli für das kommende Schuljahr. So kann vermieden werden, dass Beträge zurückerstattet werden müssen.

 

Wenn der Antrag rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres ausgefüllt wird, erfolgt erst gar kein Einzug des 3. Eigenanteils und es können aufwendige und langwierige Kostenerstattungen vermieden werden.

Aktuelle Satzung